Um Filme der deutschen Kinogeschichte für die Zukunft zu bewahren, ist vor einiger Zeit das Digitalisierungsprogramm zum Erhalt des nationalen Filmerbes ins Leben gerufen worden und wurde zuletzt Anfang 2019 auf eine jährliche Fördersumme von 10 Millionen Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren erweitert. Viele Antragsberechtigte scheuen vor einem Förderantrag zurück oder haben keine Kenntnis von Ihrer Berechtigung. Wir klären mit Ihnen die Förderfähigkeit Ihres Filmes, bereiten den Förderantrag vor und begleiten den gesamten Digitalisierungsprozess bis zur normgerechten Lieferung der Datenträger an das Bundesarchiv und der Schlussabrechnung der Fördergelder.
Die Förderhöchstsumme beträgt im Regelfall 40.000 Euro bei einem verpflichtenden Eigenanteil von 20% und berücksichtigt alle Leistungen, die für den Digitalisierungsprozess notwendig sind. Damit sind neben den technisch basierten Bereichen Filmscan, Retusche etc. namentlich auch organisatorische Tätigkeiten wie unsere Leistung als Teil der Fördersumme bedacht.
Aktuell betreuen wir nach erfolgter Förderzusage Douglas Wolfspergers „Die Blutritter“ und hoffen noch im Spätherbst 2021 den Film im Kino vor und vor allem mit Publikum präsentieren zu können.